Bambados auch mit Selbsttest

Neue Regeln

Bambados: Schwimmen und Saunieren nun auch nach Selbsttest möglich

Zusätzlicher Service für alle Gäste des Bambados: Wer das Familien- und Sportbad besuchen möchte, kann ab morgen auch mit einem unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest nachweisen, dass er nicht mit dem Corona-Virus infiziert ist. Hierfür haben die Stadtwerke auf dem Parkplatz vor dem Bambados einem Linienbus zur Selbsttest-Station umfunktioniert, die täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet ist. 

In bayerischen Hallenbädern gilt die 2Gplus-Regel. Nach Vorgabe der Staatsregierung hat nur Zutritt, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen kann. Seit Samstag, 4. Dezember, muss dieser Testnachweis im Bambados nicht mehr zwingend von einer zertifizierten Teststelle ausgestellt worden sein. Bade- und Saunagäste des Bambados haben dann täglich zwischen 10 und 18 Uhr die Möglichkeit, von zu Hause einen Selbsttest mitzubringen und ihn vor Ort selbst unter Aufsicht durchzuführen. Das Ergebnis des Selbsttestes ist nur am gleichen Tag und nur im Bambados gültig. Der Selbsttest muss mitgebracht werden, das Bambados bietet derzeit keine Selbsttests zum Verkauf an. Selbsttests, die schon daheim durchgeführt wurden, sind nicht gültig.  

Welche weiteren Tests werden akzeptiert? 

Neben einem aktuellen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen einem PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) werden im Bambados bis auf Weiteres auch betriebliche Selbsttests akzeptiert, die am selben Tag im 4-Augen-Prinzip bzw. unter Aufsicht durchgeführt worden sind. Hierzu zählen auch Tests von Lehrern. Der Testnachweis muss schriftlich vorliegen und Testtyp, Datum, Uhrzeit, die Namen vom Getesteten und der Aufsichtsperson bzw. der Teststelle, eine Unterschrift und das Ergebnis enthalten. 

Beim Vereinstraining dürfen auch Selbsttests unter Aufsicht des unterwiesenen Hygienebeauftragten des jeweiligen Vereins durchgeführt werden. Der Hygienebeauftragte des Vereins dokumentiert das Testergebnis auf der Vereinstrainingsliste. Diese „Vereins-Selbsttests“ unter Aufsicht sind allerdings nur für das Vereinstraining gültig. 

 

Foto: © pio3 – Fotolia

 

 

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