Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
So viele Briefwählerinnen und -wähler wie nie zuvor
Bereits 26.000 Anträge eingegangen
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 stellt viele Bürgerinnen und Bürger erneut vor die Frage, ob sie vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihre Stimme am Wahltag in einem Urnenwahllokal abgeben oder vorab ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben und von zu Hause aus wählen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 26. September, 18.00 Uhr in den Briefkästen der Rathäuser am Maxplatz oder am ZOB (oder direkt im Wahlamt im Rathaus Maxplatz) eingegangen sein. Die Stadt Bamberg empfiehlt, vom Briefwahlangebot Gebrauch zu machen, um sich selbst und andere bestmöglich zu schützen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch online möglich. Fast 26.000 Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen wurden inzwischen bereits gestellt
Briefwahl weiter möglich
Die Wahlbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der mit der Website für den Online-Antrag verlinkt ist. So können Briefwahlunterlagen auch ganz bequem digital vom Smartphone aus beantragt werden. Aber auch ohne den QR-Code kann diese Möglichkeit genutzt werden unter https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9461000 .
Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt beantragen und abholen möchte, kann dies bis Freitag, 24. September, 18 Uhr im Wahlamt im Rathaus Maxplatz (ehemalige Infothek) tun. Dort stehen auch Wahlkabinen, in denen man seinen Stimmzettel gleich vor Ort ausfüllen und anschließend in die Wahlurne einwerfen kann.
Die Wahlbriefe können von den Wählerinnen und Wählern kostenlos über die Deutsche Post AG zurück an die Stadt Bamberg gesendet werden. In jedem Fall müssen ausgefüllte Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 26. September, 18.00 Uhr in den Briefkästen der Rathäuser am Maxplatz oder am ZOB (oder direkt im Wahlamt im Rathaus Maxplatz) eingegangen sein. Für die Urnenwahl gilt es zu beachten, dass alle Wahllokale um 18.00 Uhr schließen. Wichtig ist auch, dass der Wahlbrief nicht am Wahlsonntag selbst in einem Urnenwahllokal abgegeben werden kann, sondern ausschließlich in den genannten Rathäusern.
Die Stadt Bamberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, von ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch zu machen, unabhängig davon, ob sie an der Urne wählen oder sich die Unterlagen nach Hause schicken lassen und diese dann wieder an das Wahlamt zurücksenden.