Schuhkauf ist ein Grundbedürfnis!
Läuft ja alles wie geschmiert
Der Schuhkauf ist ein Grundbedürfnis! Sagt nicht nur Al Bundy, der berühmteste Schuhverkäufer der Welt, sondern auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Ein Händler aus Schweinfurt hatte schon im Februar im Eilverfahren gegen die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Eindämmung der Coronapandemie geklagt und beantragt, diese für die Schuhbranche außer Vollzug zu setzen. Am Donnerstag dann das positive Urteil, der Kauf von Haus-, Sport- und Wanderschuhen oder auch High-Heels sei unverzichtbar, alle Schuhgeschäfte dürfen also ihre Pforten unabhängig von steigenden oder sinkenden Inzidenzwerten öffnen. Statt click & collect plötzlich buy & walk. Zur Begründung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass mittlerweile auch Bau- und Gartenmärkte sowie Buchhandlungen oder Versicherungsbüros unter diese Kategorie fallen und dem Gesetzgeber offenbar als „unverzichtbar“ erschienen. Fürs Schorschla hat dabei eines überhaupt nichts mit dem anderen zu tun, aber so ist eben aktuell die Rechtsprechung im Freistaat. Man muss ja nicht alles verstehen!
Richtig interessant wurde es dann am Samstag. Denn der Textil-Discounter Kik, der ja neben vielen günstigen Klamotten auch Schuhe im Sortiment hat, öffnete einige Filialen in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100. Bis die Polizei kam – nicht zum Schuhkauf, sondern um den Schlüssel wieder umzudrehen. Kik selbst kommentiert das eigene Vorgehen folgendermaßen: „Wir haben auf Basis unserer rechtlichen Einschätzung und entlang der bisherigen Öffnungsstrategie der bayerischen Politik unsere Geschäfte aktuell geöffnet. Bezug für unsere Entscheidung ist nicht das Thema Schuhe und auch keine Protestaktion, sondern dass unsere Filialen zu den Ladengeschäften gehören, die für die tägliche Versorgung unverzichtbar sind.“ Die Polizei sieht das aber ganz anders: „Es gab einige Einsätze, weil Bürger bei uns angerufen haben. Nach einer Belehrung haben die Läden am Samstagmittag wieder zu gemacht“.
Nach Angaben des Handelsverbands Bayern (HBE) hätten die Kik-Filialen nicht komplett aufmachen dürfen. HBE-Sprecher Bernd Ohlmann erklärt: „Wer Schuhe im Sortiment hat, darf nun zwar auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 wieder aufsperren.“ Doch es gibt Einschränkungen: „Wenn weniger als 50 Prozent der Ware, die angeboten wird, Schuhe sind, dann dürfen nur Schuhe verkauft werden. Die restliche Fläche muss abgesperrt werden. Wenn ein Händler dagegen überwiegend – also mehr als 51 Prozent seines angebotenen Sortiments – Schuhe verkauft, dann ist er Schuhhändler und darf komplett öffnen“, so Ohlmann. Und auch 49 Prozent Klamotten verkaufen.
Wow, das schmeißt doch selbst den härtesten und fiesesten Virus aus der Bahn. Noch einmal zurück zu Kik. „Man kann schon darüber streiten, ob die Größe von 51 Prozent Schuhen am Gesamtverkauf von Einzelhandelsgeschäften ein seriöser Maßstab im Rahmen einer nachvollziehbaren Anti-Corona-Politik sein kann“, wird ein Firmensprecher zitiert.
Modehändler können das aktuelle Hickhack um Schuhe- oder Bekleidungsgeschäfte nicht verstehen: „Bei uns hat sich einer gemeldet und meinte, dann können die Leute nackt über den Marienplatz laufen, aber Schuhe bekommen sie“, erzählt Ohlmann mit einem Kopfschütteln. Und es Schorschla ärgert sich an diesem Punkt über die Unfähigkeit unserer Politik, sinnvolle, logische Lösungen und Vorgaben in diesen für alle doch so schwierigen Zeiten zu formulieren. Denn was richtig ärgerlich ist: Während auf der einen Seite über den rechtmäßigen Verkauf von T-Shirts oder Mokassins und Flip-Flops vor Gericht gestritten wird, verkaufen die Discounter im ganzen Lande wirklich alles auf ihren Sonderflächen – ohne jede Einschränkung und Absperrung. Es Schorschla ist schon gespannt, welcher der CDU-CSU-Amigos für diesen völlig unverständlichen Freifahrts- bzw. Freiverkaufsschein fürstlich entlohnt wurde.
PS: Die Meinung vom Schorschla muss nicht immer mit der der Redaktion übereinstimmen.
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