Gültig in Innenstadt
Maskenpflicht und striktes Alkoholkonsumverbot
Seit Juli gilt in Teilen des Bamberger Stadtgebietes ein Verbot des Verkaufs und der Abgabe von alkoholischen Getränken ab 20 Uhr an den Wochenenden.
Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde aufgehoben. Grund: Die Regelungen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sehen strengere Vorgaben vor und bestimmen unter anderem ein generelles Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum. Unverändert bleibt die Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen in der Innenstadt.
Die aktuelle Allgemeinverfügung gilt nun bis 5. Januar 2020. Der Geltungsbereich bleibt unverändert.