Ab 1. März gibt es Knöllchen in der Langen Straße
Ab dem 1. März gibt es beim Parken in der Langen Straße gebührenpflichtige Knöllchen.
Der vom Umweltsenat im Sommer beschlossene Schritt zur Neuordnung der Verkehrssituation in der Langen Straße wurde bereits zum 1. Dezember umgesetzt. Wesentliche Änderung zwischen Schönleinsplatz und der Fußgängerquerung am Obstmarkt:
Die bereits festgelegte „Tempo 20-Zone“ wird gleichzeitig zur „Haltverbotszone“. Bisher wurden dort jedoch keine Strafzettel verteilt sondern nur freundliche Ermahnungen und der Hinweis, dass in Parkhäusern das Parken in der ersten Stunde kostenlos ist.
Ab dem 1. März wird die Halteverbotszone „scharf gestellt“.
Der Parküberwachungsdienst wird in dem Bereich die Einhaltung der neuen Regelung verstärkt überwachen und auch kostenpflichtige Strafzettel verteilen . Durch das Halteverbot sind in diesem Bereich der Lange Straße 14 Kurzzeitstellplätze entfallen. Für den Lieferverkehr gibt es ausgewiesene Flächen „Liefern/Halten“. So auf Höhe „Quartier an den Stadtmauern“ sowie zwischen den Hausnummern Lange Straße 48 bis 28. Dort gilt ein eingeschränktes Haltverbot. Zulässig ist damit auch das Ein- und Aussteigen bzw. zügiges Be- und Entladen. Unverändert ist auch ein Behindertenparkplatz in Höhe der Generalsgasse.