Unfassbarer Fall
Nach 16 Jahren hilft doch kein Arzt mehr
Sommerloch. Herrlich. Da kommen alljährlich die Themen aufs Tablett, die schon seit Wochen in irgendwelchen Schubladen schlummern. Jüngstes Beispiel: Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die nach 16 Jahren – in Worten sechzehn! – dauerhafter Krankschreibungen bei einem Amtsarzt vorstellig werden sollte. Dagegen klagte die seit 2009 krankgeschriebene Beamtin und war vor Gericht gezogen. Sie konnte und wollte einfach nicht nachvollziehen, warum sie sich nach einer so langen Zeit überhaupt noch untersuchen lassen sollte.
Kein Scherz. Auch nicht der Hitze oder einer Sandkerwa-Maß zu viel geschuldet. So tickt Deutschland anno 2025. Natürlich nicht immer. Aber es Schorschla bekommt bei derartigen Meldungen trotzdem einen hohen Puls. Vorab ein kleiner Trost: Das Oberverwaltungsgericht bezeichnete „das jahrelange Untätig bleiben des Antragsgegners im vorliegenden Fall in der Tat (als) nicht nachvollziehbar“. Gründe dafür, warum das Land eine amtsärztliche Untersuchung nicht schon früher angeordnet habe, seien für die Untersuchungsanordnung aber irrelevant.
Jetzt beschäftigt sich die Bezirksregierung Düsseldorf mit dem Fall. Sie arbeite den Fall umfassend auf, teilte eine Sprecherin im SPIEGEL mit. Es folgt eine erstaunliche Erkenntnis: „Das Unverständnis in der Öffentlichkeit ist für uns nachvollziehbar“. Aufgrund des laufenden Prozesses könnten derzeit aber keine Details mitgeteilt werden.
Die Lehrerin war unter anderem vom Präsidenten des NRW-Lehrerverbands in der „Bild“-Zeitung diskreditiert worden. Andreas Bartsch erklärte der Zeitung, ihr Verhalten sei „ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen“, so etwas habe er in seiner „ganzen Berufslaufbahn noch nicht erlebt“. Ihm zufolge müssten andere wegen ihrer Fehlzeiten wohl mehr arbeiten, da die Stellen von krankgeschriebenen Lehrkräften in der Regel nicht als volle Stelle nachbesetzt werden könnten.
Dann hätte es philosophisch werden können. Aber: Die Frage, ob man der Beamtin in der Sache ein Fehlverhalten anlasten könne oder ob vielmehr der Dienstherr hätte handeln müssen, beantwortet das Bildungsministerium Nordrhein-Westfalen als Dienstherr der Beamtin auf Nachfrage des SPIEGEL leider nicht. Es verweist in der Sache auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung, welche aufgrund der laufenden Prüfung ebenfalls nicht antworten kann. Die Kanzlei, die die Beamtin vor Gericht vertreten hat, hat sich auf Nachfrage bisher ebenfalls nicht geäußert.
So versuchen aktuell alle an dieser peinlichen Posse Beteiligten, diesen unfassbaren Fall über das Sommerloch hinaus zu schweigen. Denn schon bald werden andere aktuelle Themen diesen im wahrsten Sinne des Wortes lehrhaften Schildbürgerstreich aus den Schlagzeilen drängen. Wobei: Unser „Maut-Andi“ Scheuer hatte vor Jahren ähnlich spekuliert. Aber auch ihn hat der gesunde Menschenverstand jüngst eingeholt. Das gibt Hoffnung, oder?