Fahrt unter Alkoholeinfluss.
In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde gegen 03:08 Uhr bei einer Verkehrskontrolle in der Buger Straße beim Fahrer eines Pkw`s Alkoholgeruch wahrgenommen. Vor Ort leistete der 27-Jährige Fahrer einen freiw. Atemalkoholtest welcher 0,44 mg/l AAK ergab, was in etwa 0,88 Promille entspricht. Weitere Maßnahmen wurden verweigert, die Weiterfahrt wurde unterbunden und folglich eine Blutentnahme bei dem jungen Mann angeordnet. Wegen der Fahrt unter Alkoholeinfluss wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Am Freitag wurde gegen 12:55 Uhr ein Pkw mit Anhänger in der Oberen Königsstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde beim 39- Jährigen Fahrer festgestellt, dass dieser nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis für die Fahrt mit diesem Anhänger ist. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Anhänger abgekuppelt und verkehrssicher abgestellt. Gegen den Fahrer wurde Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gestellt, zudem wurde ein Verfahren gegen den Halter des Anhängers wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet.
