Hallstadt. Zur Mittagszeit war bereits am Dienstag ein 61-jähriger Mann mit einem Kleintransporter auf der A70 in Richtung Bayreuth unterwegs. Beim Befahren der Baustelle Hallstadt nutzte er verbotswidrig den linken Fahrstreifen, obwohl der Kleintransporter die zulässige Breite von 2,1 Meter (inklusive der Außenspiegel) deutlich überschritt. Beim Überholen eines Lkw-Gespanns mit 43-jährigem Fahrer wurde es ihm dann auch zu eng, da Gespanne naturgemäß oft in ein leichtes Schlingern geraten können. So kam es nun zum seitlichen Kontakt zwischen dem Kleintransporter und dem Anhänger des Gespanns, wobei sogar die Ladung des Anhängers verschoben und beschädigt wurde. Niemand wurde verletzt, aber die Gesamtschäden werden auf etwa 20.000 Euro geschätzt. Die Verkehrspolizei möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ein Überholen selbst bei Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrzeugbreite stets nur erlaubt ist, wenn dabei mindestens ein Seitenabstand von einem Meter zwischen den Fahrzeugen eingehalten werden kann. Bei Unfällen haftet sonst grundsätzlich der Überholende.
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Freitag, 11. September 2026
