Von einer Streife der Wasserschutzpolizei wurden am Samstagmittag zwei Fahrzeuge im Schleusenvorhafen der Bamberger Schleuse parkend festgestellt. Das Gelände ist eine Betriebsanlage der Bundeswasserstraßen und ist durch die Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung besonders geschützt. U.a. das Abstellen von Fahrzeugen in diesem speziell gekennzeichneten Bereich stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Verwarnungsgeld von 35.- Euro bis 55.- Euro kosten. Bei Verstößen mit Beeinträchtigung oder Gefährdung des Schleusenbetriebs oder einer Behinderung von Rettungskräften ist auch eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro möglich.
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Dienstag, 15. September 2026
