Stadt schafft ausreichend Kapazitäten: Der Rechtsanspruch für Erstklässlerinnen und Erstklässler kann erfüllt werden – und noch mehr.
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für Kinder der ersten Jahrgangsstufe der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Die Stadt Bamberg arbeitet erfolgreich gemeinsam mit den Schulen, Trägern und weiteren Partnern daran, die notwendigen Betreuungsangebote weiterzuentwickeln und den Bedarf der Familien bestmöglich abzudecken.
Als Zwischenstand eine gute Nachricht: Nach den aktuellen Planungen stehen ab September 2026 ausreichend Plätze für alle Grundschulkinder mit einem gemeldeten Betreuungsbedarf zur Verfügung. „Es ist ein großartiges Ergebnis, dass wir den Betreuungsbedarf im kommenden Schuljahr nicht nur für die Erstklässler, sondern auch für die Kinder der zweiten bis vierten Klasse decken können. Das war keine leichte Aufgabe für uns alle“, sagt Oberbürgermeister Sebastian M. Niedermaier und dankt der Bildungsreferentin Gabriele Kepic und ihrem Team sowie den Schulleitungen und Trägern vor Ort für den Einsatz. Allerdings kann sich die Situation bis zum Schuljahresbeginn noch verändern, da weitere Familien ihren Bedarf anmelden oder bestehende Planungen angepasst werden können.
Bei der rechtlich vorgeschriebenen Bedarfsabfrage der Stadt Bamberg im April dieses Jahres haben rund 45 Prozent der Familien mit künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässlern mitgeteilt, dass sie Betreuungsbedarf im Schuljahr 2026/27 haben. Die Anmelde- und Vergabeverfahren der Träger für die schulischen Ganztagsangebote – insbesondere Mittagsbetreuung und Offene Ganztagsschule (OGTS) – sind inzwischen weitgehend abgeschlossen. Insgesamt werden ab September laut aktuellem Stand rund 1.208 Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse – und damit 88 Kinder mehr als im aktuell noch laufenden Schuljahr 2025/26 – einen Platz in einer Mittagsbetreuung oder Offenen Ganztagsschule an den zwölf städtischen Grundschulen belegen. Hinzu kommen noch weitere Betreuungsplätze in der privaten Montessorischule, Förderzentren sowie Kitas und Horten im gesamten Stadtgebiet.
Bedarfe aller Grundschüler lassen sich derzeit decken
„Die bisherigen Rückmeldungen geben uns eine gute Grundlage für die weitere Planung. Gleichzeitig beobachten wir die Entwicklung aufmerksam, denn der tatsächliche Bedarf kann sich erfahrungsgemäß auch in den kommenden Wochen noch verändern“, sagt Gabriele Kepic, Referentin für Schulen, Bildung und Sport. „Unser Ziel ist es, den Familien ein verlässliches Betreuungsangebot zu ermöglichen – auch wenn nicht in jedem Fall der Wunschplatz am eigenen Schulstandort oder ein bestimmtes Angebotsformat realisiert werden kann.“
Wichtig ist der Stadtverwaltung, dass es nicht nur für alle Kinder der ersten Klassen einen Betreuungsplatz gibt und damit der gesetzliche Rechtsanspruch erfüllt wird. Vielmehr wurde in den vergangenen Monaten mit viel Engagement aller Beteiligten daran gearbeitet, genügend Kapazitäten auch für die Schülerinnen und Schüler der zweiten bis vierten Klasse zu schaffen. Dafür wurden auch Übergangslösungen wie zum Beispiel eine vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe der Schule umgesetzt. Für eine langfristig passende räumliche Situation der Grundschulen werden derzeit mehrere Baumaßnahmen an den Grundschulen geplant und durchgeführt. Als nächstes abgeschlossen sein wird im September der Erweiterungsbau der Rupprechtschule sowie die Renovierung der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Hainschule.
Die Stadt Bamberg steht in engem Austausch mit den Schulleitungen und Trägern und begleitet die weitere Entwicklung, um mögliche noch kurzfristig entstehende Engpässe frühzeitig erkennen und Lösungen finden zu können. Familien, die Sorge haben, keinen Platz zu erhalten, können sich per E-Mail an das Schulreferat wenden (bildungsbuero@stadt.bamberg.de).
So ist der Stand im Hortbereich
Neben den schulischen Angeboten spielt auch die Betreuung im Hortbereich weiterhin eine wichtige Rolle. Nach aktuellem Stand sind die vorhandenen Hortplätze beziehungsweise Plätze für Schulkinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen ab September 2026 weitgehend verplant. Im Haus für Kinder Am Hauptsmoorwald der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stehen derzeit allerdings noch zehn Plätze für den Schulbeginn im September zur Verfügung.
„Die Einführung des Rechtsanspruchs ist eine große gemeinsame Aufgabe für Kommunen, Schulen und Träger. Wir arbeiten daran, die vorhandenen Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und gleichzeitig flexibel auf Veränderungen zu reagieren“, betont Kepic.
Hintergrund: Recht auf ganztägige Bildung und Betreuung
An den Grundschulen tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung ab dem nächsten Schuljahr stufenweise in Kraft: Während im Schuljahr 2026/27 zunächst nur die Erstklässler den gesetzlichen Anspruch auf Bildung und Betreuung am Nachmittag haben, werden bis zum Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder ein Recht auf einen Ganztagsplatz haben. Für die Schulen, aber auch für alle anderen beteiligten Behörden sowie die Träger der Ganztagsangebote bedeutet die Umsetzung des neuen Gesetzes große Veränderungen im organisatorischen Ablauf und in der räumlichen Nutzung. Gemeinsam gehen die Beteiligten die Herausforderungen an. Großes Ziel ist es, die Bildungschancen der Kinder in Bamberg nachhaltig zu verbessern.
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Die Arbeiten an der Rupprechtschule sind in vollem Gange: Ab September werden im neuen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände zusätzliche Klassenzimmer und Ganztagsräume zur Verfügung stehen.
Foto: Stadt Bamberg, Juliane Renninger

