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Home»Politik & Wirtschaft»Politik

Einführung des Wassercents in Bayern

By Bernd Oelsner Politik Keine Kommentare3 Mins Read13. Juni 2026
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Zählerstände von Grundwasserentnahmen aus Brunnen zum 1. Juli 2026 dokumentieren

Zum 1. Juli 2026 wird in Bayern erstmals das Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte Wassercent, erhoben. Betroffene Wassernutzer, die Grundwasser aus eigenen Brunnen entnehmen, sollten deshalb ihre Zählerstände zum Stichtag 1. Juli 2026 dokumentieren. Das empfiehlt das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg. Die erfassten Werte können später als Nachweis der tatsächlich entnommenen Wassermenge dienen.
Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde der Wassercent zum 1. Januar 2026 eingeführt. Die erste Erhebungsperiode läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten Zahlungen werden im Jahr 2027 fällig.
„Wasser ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen und keine unbegrenzt verfügbare Ressource. Mit dem Wassercent soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, sorgsam mit Grundwasser umzugehen. Gleichzeitig fließen die Einnahmen direkt in Maßnahmen zum Schutz unserer Wasserressourcen. Wichtig ist jetzt, dass betroffene Entnehmer die empfohlenen Zählerstände dokumentieren, um ihre tatsächliche Wasserentnahme später einfach und unbürokratisch nachweisen zu können“, sagt der Zweite Bürgermeister und Umweltreferent Jonas Glüsenkamp.
Von der Entgeltpflicht betroffen sind alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus eigenen Brunnen entnehmen. Dazu zählen unter anderem öffentliche Wasserversorger, Unternehmen sowie private Entnehmer. Das Entgelt beträgt einheitlich zehn Cent je entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter). Aufgrund eines gesetzlichen Freibetrags wird das Entgelt jedoch erst für Mengen erhoben, die 5.000 Kubikmeter pro Jahr überschreiten. Für den ersten, nur sechsmonatigen Erhebungszeitraum gilt ein entsprechend reduzierter Freibetrag von 2.500 Kubikmetern.
Für die Berechnung des Wasserentnahmeentgelts wird grundsätzlich die im wasserrechtlichen Bescheid zugelassene jährliche Entnahmemenge herangezogen. Alternativ können Entnehmer ihre tatsächlich entnommene Wassermenge gegenüber der zuständigen Wasserrechtsbehörde melden. Für die Stadt Bamberg ist hierfür das Klima- und Umweltamt zuständig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Messgeräten besteht nicht. Bereits bestehende Messpflichten aus wasserrechtlichen Bescheiden oder anderen Rechtsvorschriften bleiben davon unberührt.
Das Bayerische Umweltministerium empfiehlt allen potenziell entgeltpflichtigen Wasserentnehmern, vorhandene Messeinrichtungen wie Wasseruhren oder Stromzähler von Wasserpumpen zum 1. Juli 2026 sowie zum 31. Dezember 2026 abzulesen und die Werte zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient der Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge.
Die Meldung der tatsächlichen Entnahmemengen für den ersten Erhebungszeitraum kann bis spätestens 1. März 2027 bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde erfolgen.
Nicht betroffen sind Haushalte, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen. Sie gelten nicht als Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts. Die Kosten werden über die jeweiligen Wasserversorger weitergegeben. In Bamberg erfolgt dies über die Stadtwerke Bamberg.
Potenziell entgeltpflichtige Wassernutzer erhalten über diese Vorabinformation hinaus im Herbst 2026 ein Informationsschreiben des Klima- und Umweltamts mit weiteren Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts sowie zur elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen.
Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm Auskünfte zum Thema erteilt das Klima- und Umweltamt, E-Mail: umwelt@stadt.bamberg.de, Tel.: 0951/87-1703.

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