Neues System modern und bequem
„Die Karenzzeiten bleiben bestehen“
Parken per Handy: Die Tiefgarage Bamberg Mitte erhält ein bargeldloses Bezahlsystem
Wer in Bamberg mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Problem sehr gut: Nicht nur das Vorankommen in Stoßzeiten ist zum Teil sehr zäh. Auch einen geeigneten Parkplatz zu finden, ist bisweilen pure Glückssache, selbst wenn es sich um einen kostenpflichtigen Stellplatz handelt. Und dann muss man sich vor der Weiterfahrt nicht selten mit defekten Automaten oder lästiger Kleingeldsucherei herumärgern. Die STADTBAU macht wenigstens mit diesem letzten Ärgernis jetzt Schluss. Bisher musste man bevor man das Auto wieder aus der Tiefgarage fuhr, einen der beiden Automaten im Außenbereich aufsuchen, dort sein Kfz-Kennzeichen eingeben und die angezeigte Parkgebühr mit Kleingeld begleichen. STADTBAU-Geschäftsführer Veit Bergmann erklärte im WOBLA-Interview, weshalb er sich über die zeitgemäße Umstellung freut: „Es wird Zeit, dass Bamberg als „Smart City“ auch das Parken im Welterbe endlich digital gestaltet. Unser schranken- und bargeldloses Parksystem in dieser zentralen Tiefgarage ist hierzu ein erster Schritt.“
WOBLA: Herr Bergmann, in der Tiefgarage Bamberg Mitte wird sich einiges ändern. Warum kann das bisherige Kennzeichenerfassungssystem eigentlich nicht beibehalten werden?
Veit Bergmann: Das vorhandene System ist veraltet und lässt sich nicht mehr in der vorhandenen Form nachrüsten. Die Kassenautomaten waren immer wieder defekt. Das führte natürlich zu Unmut bei den Kunden. Zudem suchten wir nach einer „smarten“ Alternative zu den bisherigen Automaten. Das heißt, einer kontakt- und bargeldlose Zahlungsmöglichkeit.
Nach welchem System soll künftig die Einlasskontrolle in die Tiefgarage erfolgen?
Die Kennzeichenerfassung wurde eingeführt, um kostenpflichtiges Kurzzeitparken von Dauerparken unterscheiden zu können. Das bleibt auch so. Der Einbau des neuen Kennzeichenerfassungssystems nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgt nun allerdings direkt am Kurzparkerdeck, so dass unsere Dauerparker auf den beiden anderen Etagen von dem System nicht mehr erfasst werden.
Welche Änderungen bringt das neue System mit sich?
Die Zahlung der Parkgebühren bei Nutzung des Kurzparkdecks erfolgt künftig ausschließlich bargeldlos über den Kassenterminal im 1. UG oder per Smartphone. Es werden künftig ausschließlich die Kennzeichen der Fahrzeuge durch die Kameras erfasst, die auf das Kurzparkdeck fahren bzw. dieses verlassen.
Das Schrankensystem an der oberen Ein- und Ausfahrt bleibt bestehen, dient jedoch nur noch der Geschwindigkeitskontrolle. Die Schranke öffnet immer nach dem Heranfahren und einem kurzen Halt, unabhängig davon, ob die Parkgebühr bezahlt wurde oder nicht.
Welche Karenzzeiten werden auf dem Kurzparkdeck gelten?
Die Karenzzeiten für Ein- und Ausfahrt (ca. 20 Minuten) bleiben wie bisher auch bestehen. Die Zahlungspflicht betrifft, wie bisher auch, nur Nutzer des Kurzparkdecks für die Parkdauer, die die Karenzzeit überschreitet.
Wie erfolgt künftig die Zahlung der Parkgebühren?
Das ist das wirklich Neue: Es handelt sich um ein ausschließlich bargeldloses Zahlsystem. Wenn man über die App online bezahlt, ist das System sogar kontaktlos. Gerade in Pandemie-Zeiten sicherlich eine angenehme Alternative. Die Parkgebühren können jedoch auch mit der EC-/Kreditkarte über das Kassenterminal auf dem Kurzparkerdeck bezahlt werden.
Wie erfolgt die Kontrolle, ob die angefallenen Parkgebühren bezahlt wurden?
Beim Verlassen des Kurzparkdecks mit dem Fahrzeug wird das Kennzeichen auf der Ausfahrtsrampe vom Kurzparkdeck erfasst und das System prüft, ob die Gebühren für dieses Fahrzeug geleistet wurden. Wurden die Parkgebühren ordnungsgemäß beglichen, zeigt die Ampel an der Ausfahrt grünes Licht. Wurden die Parkgebühren nicht bezahlt, leuchtet die Ampel rot. In diesem Fall kann mit dem Smartphone der in diesem Bereich ausgehängte QR-Code gescannt und die Zahlung in wenigen Schritten abschlossen werden. Die Zahlung kann man auch nach Verlassen der Garage noch online tätigen.
Was passiert, wenn aus der Tiefgarage ausgefahren wird, ohne die Parkgebühren zu bezahlen?
Der betroffene Fahrzeughalter wird über den Parksystemanbieter PRM kostenpflichtig ermittelt und an die säumigen Parkgebühren erinnert. Hierfür fällt zzgl. zu den Parkgebühren eine Bearbeitungspauschale für die Fahrzeughalter-Ermittlung bei der Behörde an.
Eine Missachtung dieser Erinnerung hat nach angemessener Zeit eine Inkassobeauftragung mit entsprechend höheren Bearbeitungsgebühren zur Folge.