Es Schorschla könnt sich aufregen
Die Schattenseiten des Sommers
Der prophezeite „Jahrhundertsommer“ hat sich am Wochenende mal wieder präsentiert. Das Thermometer auf der Sonnenterrasse beim Schorschla kletterte seit langem einmal wieder über die 30-Grad-Marke und ein Ausflug ins Freibad oder an einen der idyllischen Badeseen im WOBLA-Land stand ganz oben auf der To-do-Liste. Fürs Schorschla Grund genug, einmal im „Knigge des Seepferdchens“ zu blättern. Für die jüngeren Leserinnen und Leser kurz zur Erklärung: Die einfachsten Benimmregeln unter freiem Himmel!
In den sozialen Netzwerken wird derzeit heiß über die Erlebnisse einer dreifachen Mutter in einem italienischen Strandbad diskutiert, die, nachdem sie für die Familie 25 Euro Eintritt bezahlt hatte, ihr von zu Hause mitgebrachtes Mittagessen nicht verzehren durfte und eine Pizza bestellen musste, um den Nachwuchs bei Laune zu halten.
Ist das aber wirklich ein Skandal? Nicht unbedingt, meint es Schorschla. Klar, an einem öffentlichen Strand sollte man Essen und Trinken dürfen, was man in seiner Kühltasche mitgebracht hat. Aber sofern dieses Strandbad einen gekennzeichneten Gastrobereich besitzt, ist das eine ganz andere Situation. Das ist dann so, als ob Gäste des Blues- und Jazzfestivals ihr Bier von zuhause mit auf den Maxplatz bringen oder sich auf dem Bierkeller ihre im Supermarkt gekaufte Mineralwasserflasche auf den Tisch stellen. Das geht einfach nicht – dafür braucht man aber auch keinen Knigge, sondern nur etwas gesunden Menschenverstand!
Für Klarheit sorgt im oben genannten Fall übrigens ein Blick zur italienische Verbraucherschutzvereinigung „Unione Nazionale Consumatori“ und den kleinen Ratgeber „Strände und Strandbäder: Regeln, Rechte und Pflichten”. Die erste Regel dort lautet, dass das Meer ein öffentliches Gut ist und niemand den Zugang dazu verbieten darf. Daraus folgt, dass der Zugang zur Strandlinie immer gewährleistet sein muss. Kein Strandbad darf den Zugang zum Ufer versperren oder eine Gebühr für das Betreten seines Bereichs verlangen. Wer dies tut, begeht einen Rechtsmissbrauch. Was den Aufenthalt am Strand von der Strandlinie bis zum Beginn des Strandbads mit seinen Sonnenschirmen betrifft, gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Das Recht auf Zugang bedeutet nicht automatisch das Recht auf Aufenthalt. An der Strandlinie, also dem Sandstreifen, an dem sich die Wellen brechen, darf man aus Sicherheitsgründen nicht mit Sonnenschirmen oder Liegestühlen verweilen. In vielen Orten verbieten kommunale oder regionale Verordnungen, diesen mindestens fünf Meter breiten Streifen mit Gegenständen zu belegen, um Platz für Rettungsfahrzeuge zu lassen.
Soviel zur Theorie. Jetzt aber zurück zur heimischen Badekultur. Denn auch hier gibt es zwei Dinge, die es Schorschla maßlos aufregen. Ganz vorne steht – wie sollte es für einen gebürtigen Bamberger anders sein – der kühlende Schluck aus dem Bierfläschchen. Herrlich. Ein echter Genuss. Aber warum können die Badegäste die scharfkantigen Bierkäpselchen nicht in ihrer Kühltasche wieder mit nach Hause nehmen oder in den Mülleimer werfen. Wer diese achtlos in der Wiese liegen lässt handelt verantwortungslos und grob fahrlässig. Und dann ist da noch die Unsitte, andere Badegäste mit Musikboxen zu beschallen. Gegen gute Musik mit Seeblick ist ja wirklich nichts einzuwenden, aber genau dafür wurden einst Kopfhörer erfunden. Deshalb hatten „Walkmans“ zu Schorschlas Jugend keine Lautsprecher. Auch darüber sollten die jüngeren Badenixen und Beachboys mal kurz nachdenken. Denn gerade in der Schnittmenge zweier Bluetooth-Disko-Musikanlagen fällt das Entspannen am wohlverdienten Feierabend nicht leicht. Kurzum: Wir sollten alle wieder ein bisschen Rücksicht aufeinander nehmen. Nicht nur im Freibad. Und das eigene Ego und die individuellen Vorlieben immer dann etwas zurückschrauben, wenn andere Personen davon betroffen sind. Dann braucht man auch nicht den Knigge lesen. Wobei es großen Teilen unserer Gesellschaft wirklich nicht schaden würde!