Die Schattenseiten des Sommers

Es Schorschla könnt sich aufregen

Die Schattenseiten des Sommers

Der prophezeite „Jahrhundertsommer“ hat sich am Wochenende mal wieder präsentiert. Das Thermometer auf der Sonnenterrasse beim Schorschla kletterte seit langem einmal wieder über die 30-Grad-Marke und ein Ausflug ins Freibad oder an einen der idyllischen Badeseen im WOBLA-Land stand ganz oben auf der To-do-Liste. Fürs Schorschla Grund genug, einmal im „Knigge des Seepferdchens“ zu blättern. Für die jüngeren Leserinnen und Leser kurz zur Erklärung: Die einfachsten Benimmregeln unter freiem Himmel!

In den sozialen Netzwerken wird derzeit heiß über die Erlebnisse einer dreifachen Mutter in einem italienischen Strandbad diskutiert, die, nachdem sie für die Familie 25 Euro Eintritt bezahlt hatte, ihr von zu Hause mitgebrachtes Mittagessen nicht verzehren durfte und eine Pizza bestellen musste, um den Nachwuchs bei Laune zu halten.

Ist das aber wirklich ein Skandal? Nicht unbedingt, meint es Schorschla. Klar, an einem öffentlichen Strand sollte man Essen und Trinken dürfen, was man in seiner Kühltasche mitgebracht hat. Aber sofern dieses Strandbad einen gekennzeichneten Gastrobereich besitzt, ist das eine ganz andere Situation. Das ist dann so, als ob Gäste des Blues- und Jazzfestivals ihr Bier von zuhause mit auf den Maxplatz bringen oder sich auf dem Bierkeller ihre im Supermarkt gekaufte Mineralwasserflasche auf den Tisch stellen. Das geht einfach nicht – dafür braucht man aber auch keinen Knigge, sondern nur etwas gesunden Menschenverstand!

Für Klarheit sorgt im oben genannten Fall übrigens ein Blick zur italienische Verbraucherschutzvereinigung „Unione Nazionale Consumatori“ und den kleinen Ratgeber „Strände und Strandbäder: Regeln, Rechte und Pflichten”. Die erste Regel dort lautet, dass das Meer ein öffentliches Gut ist und niemand den Zugang dazu verbieten darf. Daraus folgt, dass der Zugang zur Strandlinie immer gewährleistet sein muss. Kein Strandbad darf den Zugang zum Ufer versperren oder eine Gebühr für das Betreten seines Bereichs verlangen. Wer dies tut, begeht einen Rechtsmissbrauch. Was den Aufenthalt am Strand von der Strandlinie bis zum Beginn des Strandbads mit seinen Sonnenschirmen betrifft, gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Das Recht auf Zugang bedeutet nicht automatisch das Recht auf Aufenthalt. An der Strandlinie, also dem Sandstreifen, an dem sich die Wellen brechen, darf man aus Sicherheitsgründen nicht mit Sonnenschirmen oder Liegestühlen verweilen. In vielen Orten verbieten kommunale oder regionale Verordnungen, diesen mindestens fünf Meter breiten Streifen mit Gegenständen zu belegen, um Platz für Rettungsfahrzeuge zu lassen.

Soviel zur Theorie. Jetzt aber zurück zur heimischen Badekultur. Denn auch hier gibt es zwei Dinge, die es Schorschla maßlos aufregen. Ganz vorne steht – wie sollte es für einen gebürtigen Bamberger anders sein – der kühlende Schluck aus dem Bierfläschchen. Herrlich. Ein echter Genuss. Aber warum können die Badegäste die scharfkantigen Bierkäpselchen nicht in ihrer Kühltasche wieder mit nach Hause nehmen oder in den Mülleimer werfen. Wer diese achtlos in der Wiese liegen lässt handelt verantwortungslos und grob fahrlässig. Und dann ist da noch die Unsitte, andere Badegäste mit Musikboxen zu beschallen. Gegen gute Musik mit Seeblick ist ja wirklich nichts einzuwenden, aber genau dafür wurden einst Kopfhörer erfunden. Deshalb hatten „Walkmans“ zu Schorschlas Jugend keine Lautsprecher. Auch darüber sollten die jüngeren Badenixen und Beachboys mal kurz nachdenken. Denn gerade in der Schnittmenge zweier Bluetooth-Disko-Musikanlagen fällt das Entspannen am wohlverdienten Feierabend nicht leicht. Kurzum: Wir sollten alle wieder ein bisschen Rücksicht aufeinander nehmen. Nicht nur im Freibad. Und das eigene Ego und die individuellen Vorlieben immer dann etwas zurückschrauben, wenn andere Personen davon betroffen sind. Dann braucht man auch nicht den Knigge lesen. Wobei es großen Teilen unserer Gesellschaft wirklich nicht schaden würde!

 

Bamberg aus einer ganz neuen Perspektive erleben!

Auf unserer mobilen Webseite haben wir ein kleines Schmankerl für Sie.
Besuchen Sie uns über Ihr Handy und erleben Sie Bamberg auf eine völlig neue Art.

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle

Hallstadt, Biegenhofstr. 15

Für Privatkunden sind wir Montag von 9.00 bis 14.00 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter 0951/966990 direkt erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten sprechen Sie bitte auf unseren AB, wir rufen gerne zurück! Alternativ können Sie uns auch ein Mail an info@wobla.net senden.

Geschäftskunden: Unser Team der Mediaberaterinnen Karin Rosenberger (0951/9669924) und Silke Güthlein (0951/9669923) berät Sie gerne von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr individuell und kompetent zu Ihren Anzeigen und Beilagen im WOBLA.