Planunterlagen Bahnausbau

Einsichtnahme ab 4. November

Korrigierte Planunterlagen zum Bahnausbau

Auslegungsfrist vom 4. November bis 3. Dezember 2024 / Einwendungen bis 17. Dezember möglich

„3. Planänderung – 1. Änderung nach Erörterung“ so der etwas sperrige Titel des aktuellen Verfahrensschritts im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bahnstrecke durch das Stadtgebiet Bamberg. Bereits vor über einem Jahr wurden dazu die aktualisierten Planunterlagen öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit zur Einsicht- und Stellungnahme. Dann wurden bei den ausgelegten und im Internet veröffentlichten Unterlagen jedoch vereinzelt Unstimmigkeiten festgestellt. Folge: Die Regierung von Oberfranken kündigte eine Wiederholung der Auslegung für Januar 2024 an. Doch daraus wurde nichts, die Wiederholung der Auslegung wurde aufgrund weiterer festgestellter Unstimmigkeiten auf unbestimmte Zeit verschoben. Jetzt ist es soweit: Wie die Regierung von Oberfranken mitteilt, werden die korrigierten Planunterlagen der „3. Planänderung – 1. Änderung nach Erörterung“ nun in teilweise geänderter Fassung nochmals ausgelegt und zwar im Zeitraum vom 4. November bis 3. Dezember 2024. Allen Betroffenen wird damit erneut die Gelegenheit gegeben, Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben. 

Wie funktioniert die Einsichtnahme in die Unterlagen?

Die Planfeststellungsunterlagen mit Zeichnungen, Lageplänen, Erläuterungen etc. befinden sich ab 4. November 2024 digital auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter dem Link https://www.reg-ofr.de/pfa22weiter 

Neben der digitalen Einsicht gibt es auch die Möglichkeit der analogen Einsichtnahme: Die Planunterlagen zum 3. Planänderungsverfahren liegen ab Montag, 4. November bis einschließlich Dienstag, 3. Dezember 2024, in der Stadt Bamberg, Baureferat, Zimmer 1 (Anmeldung) und Pavillon (Auslegung), Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aus. 

Anmeldungen sind per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 87-1613 bzw. 87-1125 möglich. Das Team der Stabsstelle Bahnausbau ist gerne bei der Einsichtnahme behilflich, eine inhaltliche oder rechtliche Beratung ist der Stadt allerdings untersagt.

Was ist neu? 

Die ausgelegten Planunterlagen beinhalten neben der Beseitigung der Unstimmigkeiten auch einzelne technische Planänderungen, die aus bereits erfolgten berechtigten Forderungen und Einwendungen, aus geänderten rechtlichen Vorgaben und der Berücksichtigung städtebaulicher Planungen resultieren.

Die vorgenommenen Änderungen der Texte und Pläne sind jeweils deutlich erkennbar als sogenannte Blaueintragungen gekennzeichnet. Dazu sind diese in den jeweils der zugehörigen Unterlage vorangestellten Vorblättern farbig hervorgehoben. Darüber hinaus sind diese in den Textteilen, Verzeichnissen und tabellarischen Zusammenstellungen ebenso wie in blau hervorgehoben. Zusätzlich ist ein umrandetes Feld auf der rechten Planseite eingefügt, in dem konkret die vorgenommene Korrektur/Änderung aufgeführt ist.

Wie lange können Einwendungen eingebracht werden?

Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endet zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist mit Ablauf des 17. Dezember 2024. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 17. Dezember 2024 (Einwendungsfrist) bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 249, Stellungnahmen oder Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. 

Schriftliche Einwendungen können auch elektronisch mit einfacher E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erhoben werden. 

Die Regierung weist darauf hin, dass nur solche Einwendungen zugelassen sind, die sich auf die 3. Planänderung, 1. Änderung nach Erörterung in der nun ausgelegten Fassung beziehen. Einwendungen zu dem bisherigen Verfahren sind dagegen ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die durch die verfahrensgegenständlichen Änderungen des Plans erstmals von dem Vorhaben betroffen sind. Soweit im bisherigen Verfahren bereits Einwendungen und Stellungnahmen erhoben wurden, gelten diese unverändert fort.

Hinweis: Die Amtliche Bekanntmachung mit weiteren Informationen zum Verfahren wird im Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 18.10.2024 erstmals veröffentlicht.

Info

Immer auf dem Laufenden bleiben? Newsletter Bahnausbau abonnieren! 

Um alle Betroffenen und die gesamte Stadtgesellschaft kontinuierlich über neue Entwicklungen, Termine und wichtige Veränderungen auf dem Laufenden zu halten, bietet die Stadt Bamberg einen eigenen E-Mail-Newsletter unter dem Titel „Bahnausbau aktuell“ an. Wer den E-Mail-Newsletter „Bahnausbau aktuell“ regelmäßig erhalten möchte, kann direkt das Anmeldemodul unter www.stadt.bamberg.de/bahnausbau („Anmeldung Newsletter“) benutzen.

Foto: ©Tobias Arhelger – stock.adobe.com

Bamberg aus einer ganz neuen Perspektive erleben!

Auf unserer mobilen Webseite haben wir ein kleines Schmankerl für Sie.
Besuchen Sie uns über Ihr Handy und erleben Sie Bamberg auf eine völlig neue Art.

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle

Hallstadt, Biegenhofstr. 15

Wir sind für private Kleinanzeigen Montag von 9.00 bis 14.00 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter 0951/966990 direkt erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten sprechen Sie bitte auf unseren AB, wir rufen gerne zurück! Alternativ können Sie uns auch ein Mail an info@wobla.net senden.

Geschäftskunden: Unser Team der Mediaberaterinnen Petra Billhardt (0951/9669922), Karin Rosenberger (0951/9669924) und Daniela Kager (0951/9669923) berät Sie gerne von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr individuell und kompetent zu Ihren Anzeigen und Beilagen im WOBLA.